GebüH inklusive Vorwort
Im Vorwort des GebüH ist die Verwendung analoger Ziffern geregelt.
Honorarvereinbarung / Aufklärung für möglichen Selbstbehalt bei Erstattungsanspruch
durch einen Kostenträger (Beihilfe und/oder Privatkrankenkasse)
Meine Honorare werden gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH),
herausgegeben von den Heilpraktikerverbänden 1985, Neuauflage 01.01.2002 in Euro,
berechnet.
Wo möglich orientiere ich mich an der "Bundesbeihilfe-Tabelle" als Bestandteil des GebüH.
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass viele Privatkassen unterschiedliche
Tarife haben und manchmal nur den GebüH-Mindestbetrag, manchmal auch bis zum
GebüH-Höchstbetrag erstatten.
Sollte Ihre Zusatzversicherung oder Privatkrankenkasse abweichend erstatten, was aus
Ihren mir nicht vorliegenden Vertragsunterlagen zu entnehmen ist, kann es zu einer
Selbstbeteiligung kommen.
Das Patientenrechtegesetz verpflichtet mich Sie darüber aufzuklären, dass
möglicherweise nicht alles erstattet wird, was ich Ihnen in Rechnung stelle.
Nicht alle inzwischen möglichen und etablierten Verfahren, die ich anbiete, sind im GebüH
und der Erstattungstabelle aufgeführt. Gemäß Vorwort des GebüH darf analog abgerechnet werden ("siehe Beispielrechnungen").
Die Erstattung analog abgerechneter Leistungen wird von den Kostenträgern je nach
abgeschlossenem Tarif unterschiedlich gehandhabt. Erstattungssicherheit besteht
dabei nicht.
Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag (ggf. durch persönliche Nachfrage bei der
Versicherungsgesellschaft), ob die oben genannten Musterziffern nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker anerkannt und wenn ja, in welcher Höhe erstattet werden.
Wenn Sie trotz dieser Auskunft noch Fragen haben oder noch nicht sicher wissen, ob es
eine Zuzahlung gibt bzw. deren Höhe kennen, können Sie mir die mit Ihrem Kostenträger
vereinbarte Leistungszusage vorlegen, um die mögliche Selbstbeteiligung zu berechnen.
Mit der Wahrnehmung meiner Leistung bestätigen Sie, dass ich Sie ausreichend über meine Honorarhöhe und eine mögliche Selbstbeteiligung aufgeklärt habe.